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Resolution des Asylgipfels vom 28.1.2017 in Tutzing

3. Februar 2017 Geschrieben von Sabine Mirsch

Am letzten Samstag fand im oberbayerischen Tutzing ein Asylgipfel der Helferkreise in den Regionen München und Oberland statt. Hier wurde die folgende Resolution verabschiedet, die an Herrn Staatsminister Herrmann übergeben werden soll. FLEck e.V. unterstützt dessen Anliegen und unterschreibt zusammen mit bis jetzt über 50 anderen bayerischen Flüchtlingsinitiativen.

 

Resolution

Mit der Anweisung an die Ausländerbehörden vom 19.12.2016 (Innenministerielles Schreiben) sehen wir Helferkreise eine Grenze überschritten. Daher bringen wir uns aktiv in die Debatte um Arbeitserlaubnis und Abschiebung ein.

Als „Experten an der Basis“ wissen wir:

Arbeit für Asylbewerber
– ermöglicht den Spracherwerb sowie den Erwerb fachlicher und sozialer Kompetenzen, die auchim Heimatland genutzt werden können (indirekte Entwicklungshilfe).
– hilft, dem Tag eine Struktur zu geben
– bedeutet wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit und daher mehr Würde für Menschen in ohnehin schwierigen Situationen
– impliziert eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung
– erleichtert das friedliche Miteinander vor Ort
– fördert die Teilhabe an der Gesellschaft
– entlastet erheblich die öffentlichen Kassen und bringt Steuereinnahmen

Ein generelles Arbeitsverbot
– stellt die erfolgreiche Arbeit in den Berufsschulklassen für Asylbewerber in Frage
– wäre eine Verschwendung von Steuergeldern, da viele staatlich geförderte Maßnahmen nicht zum Tragen kommen können.
– stellt viele Arbeitgeber vor große Probleme, weil sie i.d.R. mit den Asylbewerbern gute
Erfahrungen gemacht haben, in die Einarbeitung investiert haben und kaum Ersatz finden.
– greift massiv in das Menschenrecht auf Arbeit ein.

Integrationsbereitschaft muss wirksam werden können!

Als „Experten an der Basis“ fordern wir:

1. Kein Arbeitsverbot für Asylbewerber
Dass die Arbeitserlaubnis an der Anerkennungsquote festgemacht wird (=bayerischer Sonderweg), ist völlig inakzeptabel. Anerkennungsquoten sind gegen das Menschenrecht eines jeden Einzelnen gerichtet. Im Asylrecht gilt immer der Einzelfall.
Auch abgelehnten Asylbewerber soll die bestehende Arbeitserlaubnis nicht entzogen werden.

2. Keine Restriktionen bei Bildungsangeboten und Ausbildung

3. KEINE ABSCHIEBUNG in der gegenwärtigen Situation nach Afghanistan.
Afghanistan ist nicht sicher, das bestätigt auch der neueste UNHCR-Bericht!

Anwesend: 80 Vertreter aus 53 Helferkreisen aus 11 oberbayerischen Landkreisen
Tutzing, 28.1.2017

 

Allgemein
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