{"id":3127,"date":"2020-03-18T23:54:20","date_gmt":"2020-03-18T22:54:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fleck-ev.de\/?p=3127"},"modified":"2020-07-14T14:25:07","modified_gmt":"2020-07-14T12:25:07","slug":"newsticker","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.fleck-ev.de\/?p=3127","title":{"rendered":"+++ Newsticker +++"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><strong>&#8211; &#8211; &#8211; Weitere Infos finden Sie unter der Rubrik &#8222;Info Corona&#8220; und &#8222;Info Corona mehrsprachig&#8220; &#8211; &#8211; &#8211;<br \/>\n# Hilfsangebote in Eckental unter der Rubrik &#8222;Hilfsangebote Corona Eckental&#8220; #<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p>WICHTIG: die <span style=\"color: #ff0000;\"><strong>Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsgestattung<\/strong><\/span> sollte 4 Wochen vor Ablauf der letzten Gestattung beim LRA ERH beantragt werden. Entweder schriftlich oder telefonisch.<br \/>\nGrund daf\u00fcr ist, dass die Bearbeitungszeit momentan durch den Mehraufwand der schriftlichen Terminvergabe ca. 4 Wochen dauert. Somit laufen diejenigen, die arbeiten, nicht Gefahr, dass sie dadurch, dass der Ausweis abl\u00e4uft, gleichzeitig auch keine Arbeitsgenehmigung haben.<\/p>\n<p>Stand 14. Juli 2020<\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"font-family: Verdana;\"><u><b>Cornelia Schmidt (Bildungskoordinatorin) und Susanne Sch\u00f6n (Integrationslotsin) informieren erg\u00e4nzend zum 7. Infobrief:<\/b><\/u><br \/>\n<\/span><span style=\"font-family: Verdana;\">(Stand 1.07.2020)<\/span><\/p>\n<p><u>Hygienekonzept:<\/u><u><br \/>\n<\/u>Ehrenamtliche, die in den Unterk\u00fcnften eine regelm\u00e4\u00dfige, also nicht nur gelegentliche T\u00e4tigkeit aufnehmen wollen (regelm\u00e4\u00dfige Hausaufgabenbetreuung bspw.), m\u00fcssen auch weiterhin ein Hygienekonzept vorlegen und genehmigen lassen.<br \/>\nAusreichend ist ein Konzept in Kurzform, das Auskunft gibt \u00fcber die Art der T\u00e4tigkeit, Nutzung der R\u00e4umlichkeit, Bel\u00fcftungsm\u00f6glichkeit, Tisch- und H\u00e4ndedesinfektion, Einhaltung des Mindestabstands, Kontaktpersonenliste u.s.w.)<\/p>\n<p><u>Erstanmeldung<\/u> in den von der Regierung verwalteten Unterk\u00fcnften:<br \/>\nEhrenamtliche und FIBs m\u00fcssen sich einmalig im Sinne einer Erstanmeldung bei der Unterkunftsverwaltung anmelden. Alle weiteren Besuche m\u00fcssen eigenverantwortlich dokumentiert werden, um im Bedarfsfalle eine Kontaktpersonenermittlung zu erm\u00f6glichen<br \/>\n(7. Infobrief Nr. 1 Punkt 2).<\/p>\n<p><span style=\"font-family: Verdana;\"><b><u>7. Infobrief vom 25. Juni 2020<\/u><\/b> f\u00fcr alle haupt- und ehrenamtlich T\u00e4tigen sowie Projekttr\u00e4ger in den Bereichen Asyl und Integration<br \/>\nDas StMI informiert \u00fcber folgende wesentliche Ma\u00dfnahmen, die insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie veranlasst wurden und Auswirkungen auf die Bereiche Asyl und Integration haben:<br \/>\n1. Zugang von Ehrenamtlichen, Fl\u00fcchtlings- und Integrationsberatern und Besuchern zu Asylunterk\u00fcnften und \u00dcbergangswohnheimen<br \/>\n2. Weitere Regelungen f\u00fcr ehrenamtlich T\u00e4tige bei der Unterst\u00fctzung von Migranten und Regelungen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Integrationsma\u00dfnahmen<br \/>\n3. Ansammlungen in den Asylunterk\u00fcnften und \u00dcbergangswohnheimen<br \/>\n4. Nutzung von Gemeinschaftsr\u00e4umen in Asylunterk\u00fcnften<br \/>\n5. Nutzung von Sportpl\u00e4tzen und vergleichbaren Freifl\u00e4chen auf dem Unterkunftsgel\u00e4nde in Asylunterk\u00fcnften<br \/>\n6. Kindertagesbetreuung in den Asylunterk\u00fcnften<br \/>\n7. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ausbildungs- und Besch\u00e4ftigungsduldungen<br \/>\n8. Familiennachzug<br \/>\n9. Installation der Corona-Warn-App<br \/>\n10. Info-Plakat &#8222;Corona-positiv &#8211; Was dann?&#8220;<br \/>\n11. Aktuelle Rechtsgrundlagen<\/span><\/p>\n<p>7. INFOBRIEF: <a href=\"http:\/\/www.fleck-ev.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/7.-Infobrief-vom-25.06.2020.pdf\">7. Infobrief vom 25.06.2020<\/a><\/p>\n<hr \/>\n<p style=\"color: #ff0000;\"><span style=\"font-family: Verdana; color: #000000;\"><span style=\"font-family: Verdana;\"><b><u>6. Infobrief vom 27. Mai 2020<\/u><\/b><\/span> f\u00fcr alle haupt- und ehrenamtlich T\u00e4tigen sowie Projekttr\u00e4ger in den Bereichen Asyl und Integration<br \/>\nDas StMI informiert \u00fcber folgende wesentliche Ma\u00dfnahmen, die insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie veranlasst wurden und Auswirkungen auf die Bereiche Asyl und Integration haben:<br \/>\n1. Sprachkurse und Integrationsprojekte als Pr\u00e4senzveranstaltungen<br \/>\n2. Erhebung von Unterkunftsgeb\u00fchren<br \/>\n3. Aktuelle Rechtsgrundlagen<br \/>\n4. Aktuelle mehrsprachige Informationen zum Coronavirus der Bundesregierung \u2013 Update<br \/>\n5. Kindererziehung in der Zeit der Corona-Pandemie<br \/>\nUNICEF hat auf die Hinweise der NGO \u201eParenting for lifelong health\u201c f\u00fcr Eltern zur Kindererziehung w\u00e4hrend der Zeit der Corona-Pandemie aufmerksam gemacht. Diese stehen hier in \u00fcber 90 Sprachen verst\u00e4ndlich aufbereitet zur Verf\u00fcgung: https:\/\/www.covid19parenting.com\/<\/span><\/p>\n<p>6. INFOBRIEF: <a href=\"http:\/\/www.fleck-ev.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/6.-Infobrief-vom-27.05.2020.pdf\">6. Infobrief vom 27.05.2020<\/a><\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"font-family: Verdana;\"><strong><u>5. Infobrief vom 14. Mai 2020 <\/u><\/strong>f\u00fcr alle haupt- und ehrenamtlich T\u00e4tigen so-<br \/>\nwie Projekttr\u00e4ger in den Bereichen Asyl und Integration. Das StMI informiert damit \u00fcber Ma\u00dfnahmen, die insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie veranlasst wurden und Auswirkungen auf die Bereiche Asyl und Integration haben:<br \/>\n1. Zugang von Ehrenamtlichen, Fl\u00fcchtlings- und Integrationsberatern und<br \/>\nIntegrationslosten zu Asylunterk\u00fcnften und \u00dcbergangswohnheimen<br \/>\n2. Nutzung von Spiel- und Sportpl\u00e4tzen sowie Gr\u00fcnfl\u00e4chen in den Unterk\u00fcnften<br \/>\n3. Bescheidzustellung des Bundesamtes f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF)<br \/>\n4. Aktuelle Rechtsgrundlagen: Die Rechtsgrundlagen mit den<br \/>\njeweiligen \u00dcbersetzungen, u.a. auch in Arabisch, Farsi und Tigrinya,<br \/>\nfinden Sie hier: https:\/\/www.stmgp.bayern.de\/coronavirus\/rechtsgrundlagen\/<\/span><\/p>\n<p>5. INFOBRIEF: <a href=\"http:\/\/www.fleck-ev.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/5.-Infobrief-vom-14.05.2020.pdf\">5. Infobrief vom 14.05.2020<\/a><\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"font-family: Verdana;\"><strong><u>4. Infobrief vom 5. Mai 2020<\/u><\/strong> f\u00fcr alle haupt- und ehrenamtlich T\u00e4tigen sowie<br \/>\nProjekttr\u00e4ger in den Bereichen Asyl und Integration. Themen:<br \/>\n1. Quarant\u00e4nema\u00dfnahmen<br \/>\n2. Missachtung einer Quarant\u00e4neanordnung des Gesundheitsamts<br \/>\n3. Unterbringung von Personen, die einer Risikogruppe angeh\u00f6ren<br \/>\n4. Betretungsregelungen f\u00fcr Ehrenamtliche und Fl\u00fcchtlings- und Integrations-<br \/>\nberater\/-innen<br \/>\n5. Digitale Endger\u00e4te f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler \u2013 Digitalisierung in den Ge-<br \/>\nmeinschaftsunterk\u00fcnften<br \/>\n6. Jobcenter und Arbeitsagenturen (weiter nur Telefon- und Onlinezugang)<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p>4. INFOBRIEF: <a href=\"http:\/\/www.fleck-ev.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/4.-Infobrief-vom-05.05.2020.pdf\">4. Infobrief vom 05.05.2020<\/a><\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>Die Bayerische Staatsregierung hat am 5. Mai 2020 folgende \u00c4nderungen im Umgang mit Corona im \u00f6ffentlichen und privaten Bereich beschlossen:<\/strong><\/p>\n<p>Aus der Ausgangsbeschr\u00e4nkung wird eine Kontaktbeschr\u00e4nkung, d.h. alle d\u00fcrfen nun wieder die Wohnung ohne triftigen Grund verlassen.<br \/>\n<u>WICHTIG dabei: der 1,5m-Abstand gilt nach wie vor und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in Bus und Bahn, Gesch\u00e4ften und allen Besuchen von Einrichtungen weiterhin vorgeschrieben! <\/u><\/p>\n<p><span style=\"font-family: Verdana;\">Zul\u00e4ssige Kontakte von Menschen im \u00f6ffentlichen Raum: Treffen\u00a0 d\u00fcrfen sich Angeh\u00f6rige des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie \u2013 also insbesondere Kinder, Eltern, Gro\u00dfeltern \u2013 Geschwister, plus eine weitere Person (ausdr\u00fccklich nicht erlaubt ist das Feiern und Grillen auf \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen, auch nicht mit diesem Personenkreis).<br \/>\nDas gilt auch f\u00fcr Zusammenk\u00fcnfte in privat genutzten R\u00e4umen und auf privat genutzten Grundst\u00fccken. Dar\u00fcber hinaus ist im privaten Bereich die wechselseitige Beaufsichtigung Minderj\u00e4hriger in festen, famili\u00e4r oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zul\u00e4ssig, wenn sie Kinder aus h\u00f6chstens drei Hausst\u00e4nden umfasst.<\/span><\/p>\n<p>Ebenfalls ab morgen sind die Spielpl\u00e4tze unter freiem Himmel wieder ge\u00f6ffnet. Kinder d\u00fcrfen sich dort aufhalten, sofern sie von Erwachsenen begleitet werden. Diese sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer m\u00f6glich auf einen ausreichenden Abstand der Kinder zu achten. Bolzpl\u00e4tze sind \u00fcbrigens keine Spielpl\u00e4tze im Sinne der Verordnung.<\/p>\n<p>Ab Samstag, den 9. Mai 2020, also rechtzeitig zum Muttertag, wird die bisher f\u00fcr Krankenh\u00e4user, die vollstation\u00e4ren Einrichtungen der Pflege, f\u00fcr Behinderteneinrichtungen, Altenheime und Seniorenresidenzen geltende, sehr restriktive Besuchsregelung gelockert. Dann ist es einem Angeh\u00f6rigen des oben genannten familienbezogenen Personenkreises gestattet, nach Registrierung durch die Einrichtung und zu einer festen Besuchszeit dem Patienten oder Heimbewohner einmal t\u00e4glich einen Besuch abzustatten. Hierbei gilt Maskenpflicht, der Mindestabstand ist nach M\u00f6glichkeit einzuhalten.<\/p>\n<p>Ab Montag, den 11. Mai 2020, wird im Gro\u00df- und Einzelhandel die aktuell bestehende Begrenzung der Verkaufsfl\u00e4che von 800 qm aufgehoben. Komplett wieder \u00f6ffnen d\u00fcrfen damit nicht nur Gro\u00dfkaufh\u00e4user, sondern auch Shopping Malls. Die f\u00fcr den Einzelhandel bereits bestehenden Hygienevorgaben wie die Maskentragepflicht und die Begrenzung der Zahl gleichzeitig im Gesch\u00e4ft anwesender Kunden entsprechend der Formel \u201e1 Kunde pro 20 qm\u201c bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Ebenfalls ab dem 11. Mai 2020 gibt es gerade im Freizeit- und Breitensportbereich wieder deutlich mehr M\u00f6glichkeiten, sich zu bet\u00e4tigen. Hierbei sind allerdings zahlreiche Ma\u00dfgaben zu beachten, von denen die wichtigsten sind:<br \/>\nDie sportliche Bet\u00e4tigung wird an der frischen Luft im \u00f6ffentlichen Raum oder auf \u00f6ffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen ausge\u00fcbt und erfolgt kontaktfrei. Physische Kontakte sind auf das absolut notwendige Minimum zu begrenzen und der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Der Sport darf nur allein oder allenfalls in Kleingruppen von bis zu f\u00fcnf Personen ausge\u00fcbt werden und Zuschauer sind nicht zugelassen.<\/p>\n<p>Ab Montag, den 18. Mai 2020 soll auch ein Teil der Gastronomie (im Freien) wieder \u00f6ffnen: Bierg\u00e4rten, auf Freischankfl\u00e4chen und Gastg\u00e4rten von Speiselokalen. Dort d\u00fcrfen dann t\u00e4glich bis maximal 20 Uhr G\u00e4ste bewirtet werden, wobei die G\u00e4stezahl zu begrenzen und f\u00fcr jeden Betrieb ein Hygienekonzept zu erarbeiten sein wird.<\/p>\n<p>F\u00fcr den 25. Mai 2020 ist geplant, dass Speisegastst\u00e4tten den Innenbereich, sprich z.B. das \u201eLokal\u201c, das St\u00fcberl, der Keller oder die Sch\u00e4nke, wieder betreiben d\u00fcrfen. Auch hierf\u00fcr wird es strenge, erst noch zu erarbeitende Hygieneauflagen geben.<\/p>\n<p>Und f\u00fcr Pfingsten, genauer zum Samstag, den 30. Mai 2020, zieht die Staatsregierung in Betracht, dass Hotels, sonstige Beherbergungsbetriebe und auch Ferienwohnungen wieder \u00f6ffnen d\u00fcrfen. Schon jetzt steht aber fest, dass die Wellnessabteilungen, Schwimmb\u00e4der und Saunabereiche der Hotels bis auf Weiteres geschlossen bleiben m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen : <a href=\"https:\/\/www.verkuendung-bayern.de\/files\/baymbl\/2020\/240\/baymbl-2020-240.pdf\">https:\/\/www.verkuendung-bayern.de\/files\/baymbl\/2020\/240\/baymbl-2020-240.pdf<\/a><\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>Der Bayerische Ministerrat hat am 16. April 2020 folgendes beschlossen:<\/strong><\/p>\n<p>&gt;&gt; Die Ausgangsbeschr\u00e4nkung wird bis einschlie\u00dflich <span style=\"color: #ff0000;\">3. Mai 2020<\/span> verl\u00e4ngert. Sie wird ab 20. April 2020 insoweit gelockert, als k\u00fcnftig Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angeh\u00f6rigen des eigenen Hausstands zul\u00e4ssig ist, sondern zus\u00e4tzlich mit einer haushaltsfremden Person.<\/p>\n<p>&gt;&gt; F\u00fcr Ladengesch\u00e4fte und den Einzelhandel gelten k\u00fcnftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Auf dieser Grundlage werden die Beschr\u00e4nkungen im Bereich der Gesch\u00e4fte stufenweise erleichtert:<br \/>\n&gt; Ab 20. April 2020 d\u00fcrfen Bau- und Gartenm\u00e4rkte sowie G\u00e4rtnereien wieder \u00f6ffnen.<br \/>\n&gt; Ab 27. April 2020 d\u00fcrfen Kfz-H\u00e4ndler, Fahrradh\u00e4ndler und Buchhandlungen wieder \u00f6ffnen.<br \/>\n&gt; Ab 27. April 2020 d\u00fcrfen weitere Gesch\u00e4fte bis zu einer maximalen Verkaufsfl\u00e4che von 800 qm \u00f6ffnen. Das bedeutet eine maximal zul\u00e4ssige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.<\/p>\n<p>Weitere Informationen unter: <a href=\"https:\/\/www.stmi.bayern.de\/med\/aktuell\/archiv\/2020\/200309-aktuelle-informationen-zum-coronavirus\/\">https:\/\/www.stmi.bayern.de\/med\/aktuell\/archiv\/2020\/200309-aktuelle-informationen-zum-coronavirus\/<\/a><\/p>\n<p>[Stand 16. April 2020]<\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>Pro Asyl<\/strong> <\/span>hat einen <strong>\u201e<\/strong><strong>Newsticker Coronavirus: Informationen f\u00fcr Gefl\u00fcchtete und Unterst\u00fctzer*innen\u201c<\/strong> eingerichtet. Dort stehen wichtige Informationen zur aktuellen Lage in verschiedenen Sprachen zur Verf\u00fcgung. Es ist wichtig, dass die aktuellen und richtigen Informationen alle &#8211; auch \u00fcber Sprachbarrieren hinweg &#8211; erreichen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.proasyl.de\/hintergrund\/newsticker-coronavirus-informationen-fuer-gefluechtete-unterstuetzerinnen\/\">https:\/\/www.proasyl.de\/hintergrund\/newsticker-coronavirus-informationen-fuer-gefluechtete-unterstuetzerinnen\/<\/a><\/p>\n<p>[Stand 3.4.2020]<\/p>\n<hr \/>\n<p>+ <strong>Die Tafel Eckental hat ihren Betrieb wieder aufgenommen!<\/strong><br \/>\nDer Ablauf ist aufgrund von Corona aber grundlegend ge\u00e4ndert:<br \/>\n&#8211; Alles wird vorsortiert und vorgepackt. Man kann nichts ausw\u00e4hlen, wie sonst \u00fcblich.<br \/>\n&#8211; Um die Wartezeiten zu verk\u00fcrzen und um die Ansteckungsgefahr zu vermeiden, werden Zeitfenster eingeteilt.<br \/>\n&#8211; Tafel-Kunden, die am Donnerstag kommen m\u00f6chten, rufen bitte vorher in der Diakonie an. Diese ist am Mittwoch von 10 bis 14 Uhr oder am Donnerstag von 8 bis 11 Uhr unter Tel. 09126\/2939750 erreichbar. Bitte bei der telefonischen Anmeldung die Ausweisnummer bereithalten. Es wird dann ein Abholtermin vergeben.<br \/>\n&#8211; Bitte den Anweisungen des Tafel-Personals unbedingt Folge leisten.<\/p>\n<p>WICHTIG: P\u00fcnktlich da sein (vor allem nicht zu fr\u00fch, damit sich keine Warteschlangen bilden) UND beim Warten Abstand halten!<br \/>\n[Stand 2.4.2020]<\/p>\n<hr \/>\n<p>+ Die Corona-Ma\u00dfnahmen wurden von der Bayerischen Staatsregierung bis einschlie\u00dflich 19. April 2020 verl\u00e4ngert.<br \/>\n[Stand 30.3.2020]<\/p>\n<hr \/>\n<p>+<strong> Verl\u00e4ngerung einer Duldung<\/strong> wegen Corona z.Zt. auch telefonisch und schriftlich bei der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde m\u00f6glich &#8211;&gt; Genaueres dazu unter der Rubrik &#8222;Info Corona&#8220;.<br \/>\n[Stand 30.3.2020]<\/p>\n<hr \/>\n<p>+ Info vom Jobcenter: Betrifft Weiterbewilligungsantr\u00e4ge f\u00fcr Arbeitslosengeld II<br \/>\n&#8222;F\u00fcr Bewilligungszeitr\u00e4ume, die in der Zeit vom 31. M\u00e4rz 2020 bis vor dem 31. August 2020 enden (einschl.30.8.2020), werden die Leistungen auf Basis der Verh\u00e4ltnisse des bisherigen Bewilligungszeitraums automatisch weiter bewilligt. Sie brauchen in diesen F\u00e4llen <strong>keinen Weiterbewilligungsantrag<\/strong> zu stellen.&#8220;<br \/>\n[siehe auch &#8222;Info Corona&#8220;, Stand 30.3.2020]<\/p>\n<hr \/>\n<p>+ Vom Bayerischen Innenministerium wurden zwei Infobriefe zum Bereich Asyl herausgegeben: Sie finden Sie unter der Rubrik &#8222;Info Corona&#8220;, zusammen mit Erg\u00e4nzungen zum Thema &#8222;Erntehelfer&#8220; von der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde.<br \/>\n[Stand 27.03.2020]<\/p>\n<hr \/>\n<p>+ Ab Samstag, 21.03.2020, 0:00 Uhr gilt in Bayern eine versch\u00e4rfte Ausgangsbeschr\u00e4nkung anl\u00e4sslich der Corona-Pandemie. Sie gilt vorl\u00e4ufig f\u00fcr zwei Wochen bis 03.04.2020, 24:00 Uhr. Die ausf\u00fchrliche Allgemeinverf\u00fcgung mit Begr\u00fcndung finden Sie hier: <a href=\"https:\/\/www.bayern.de\/service\/informationen-zum-coronavirus\/vorlaeufige-ausgangsbeschraenkung-anlaesslich-der-corona-pandemie\/\">https:\/\/www.bayern.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/20-03-19-ausgangsbeschraenkung-bayern-.pdf<\/a><br \/>\n[siehe auch Rubrik &#8222;Info Corona&#8220;]<br \/>\n[Stand 20.3.2020]<\/p>\n<hr \/>\n<p>+ Die Initiative &#8222;Helfende Hand im Wochenblattland&#8220;\u00a0 bietet eine Plattform f\u00fcr alle Aktionen, damit sich Hilfesuchende optimal informieren k\u00f6nnen, aber auch interessierte HelferInnen das Passende finden, wo sie sich engagieren k\u00f6nnen.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.wochenklick.de\/tag\/helfende-hand\">https:\/\/www.wochenklick.de\/tag\/helfende-hand<\/a> [Stand 20.3.2020]<\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"font-family: Verdana;\">+ Nachricht von Frau Wunder vom Landratsamt Erlangen-H\u00f6chstadt:<br \/>\n&#8222;&#8230;aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das Corona Virus wird seitens des Landratsamtes Erlangen-H\u00f6chstadt zum Schutz aller Beteiligten <strong>ab sofort f\u00fcr alle dezentralen Unterk\u00fcnfte innerhalb des Landkreises ein Besuchsverbot<\/strong> verh\u00e4ngt. Unvermeidliche Besuche k\u00f6nnen nur nach telefonischer Vereinbarung mit dem Sachgebiet Soziales in absoluten Ausnahmef\u00e4llen erlaubt werden. Das Besuchsverbot wird durch die Hausmeister in s\u00e4mtlichen Unterk\u00fcnften ausgeh\u00e4ngt. [siehe auch Rubrik &#8222;Info Corona&#8220;]<br \/>\n<\/span><span style=\"font-family: Verdana;\">Des Weiteren m\u00f6chten wir Sie darauf hinweisen, dass eine pers\u00f6nliche Vorsprache im Landratsamt Erlangen-H\u00f6chstadt nur in unaufschiebbaren F\u00e4llen, nach telefonischer Terminvereinbarung, m\u00f6glich ist. Dies betrifft nicht nur das Sachgebiet Soziales, sondern auch alle anderen Bereiche des Landratsamtes. Sie erreichen uns weiterhin telefonisch oder per E-Mail.<br \/>\nBitte beachten Sie auch, dass Seitens der Zentralen Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden der Parteiverkehr eingestellt wurde. Das entsprechende Informationsschreiben \u00fcber die weitere Vorgehensweise wurde dieser E-Mail ebenfalls als Anhang beigef\u00fcgt und wird in den Unterk\u00fcnften entsprechend ausgeh\u00e4ngt. [siehe auch Rubrik &#8222;Info Corona&#8220;]<br \/>\nWie bez\u00fcglich der Taschengeldauszahlung vorgegangen wird, f\u00fcr Personen die \u00fcber kein Konto verf\u00fcgen, werden wir Sie noch einmal gesondert informieren.<br \/>\n[Stand 19.3.2020]<\/span><\/p>\n<hr \/>\n<p>+ Die Regierung von Mittelfranken hat angeordnet, dass die Regierungsunterk\u00fcnfte nicht mehr von BesucherInnen und HelferInnen (weder Caritas noch FLEck-MitarbeiterInnen) betreten werden d\u00fcrfen &#8211; das betrifft in Eckental die Unterk\u00fcnfte BIMA in Forth und die Eckenbachtra\u00dfe in Eckenhaid. Die dezentralen Unterk\u00fcnfte des Landkreises sind zur Zeit nicht davon betroffen. Wir bitten alle ehrenamtlichen Unterst\u00fctzerInnen auf Telefon, social media und Mailkontakte umzusteigen. Bitte haltet uns unter kontakt@fleck-ev auf dem Laufenden, wenn Probleme auftauchen. Wir werden Euch weiterhin bestm\u00f6glich unterst\u00fctzen. [Stand 18.3.2020]<\/p>\n<hr \/>\n<p>+ Wer einen Termin beim Ausl\u00e4nderamt\u00a0 Erlangen-H\u00f6chstadt ben\u00f6tigt, soll bitte vorher dort anrufen &#8211; die Termine werden dann per Mail versandt. Wer arbeitet oder nicht vor 10.30 Uhr im Amt sein kann, soll das bitte gleich am Telefon mitteilen, das kann ber\u00fccksichtigt werden. [Stand 18.3.2020]<\/p>\n<hr \/>\n<p>+ Das BAMF setzt die Befragungen im Widerrufsverfahren bis 29.3.2020 aus. [Stand 18.3.2020]<\/p>\n<hr \/>\n<p>+ Alle Beratungsstellen der Caritas Erlangen bleiben ab Montag, 15.3.2020 bis auf weiteres geschlossen. Sandra K\u00f6tter und Christian Lohmann sind weiterhin per Telefon und Mail erreichbar. [Stand 15.3.2020]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8211; &#8211; &#8211; Weitere Infos finden Sie unter der Rubrik &#8222;Info Corona&#8220; und &#8222;Info Corona mehrsprachig&#8220; &#8211; &#8211; &#8211; # Hilfsangebote in Eckental unter der Rubrik &#8222;Hilfsangebote Corona Eckental&#8220; # WICHTIG: die Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsgestattung sollte 4 Wochen vor Ablauf der letzten Gestattung beim LRA ERH beantragt werden. Entweder schriftlich oder telefonisch. 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