Wenn Flüchtlinge in Deutschland Asyl bekommen, werden sie aufgefordert, sich am Wohnungsmarkt eine Wohnung zu beschaffen und die Gemeinschaftsunterkunft zu verlassen. Auch dabei versuchen wir, zu unterstützen und einer weitergehenden Integration den Weg zu ebnen.
Deswegen bitten wir Sie um Hinweise auf Wohnungen, deren Vermieter bereit wären, auch an Flüchtlinge zu vermieten.
Die anerkannten Flüchtlinge sind Hartz-IV-Empfängern gleichgestellt; d.h., die Miete wird vom Jobcenter getragen (Sozialmietniveau). Es kann auch vereinbart werden, dass die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen wird. Somit sind eventuelle Sorgen eines Vermieters, eine Mietzahlung könnte ausbleiben, unbegründet.
Wenn Sie uns helfen können, schicken Sie bitte eine Mail an
AK-Wohnungssuche@fleck-ev.de